Mediation ist ein sehr erfolgreiches Konfliktlösungsverfahren, in dem der Mediator Streitparteien professionell darin unterstützt neue Konfliktlösungen zu finden, die besser sind als alle
Lösungen, die bisher gefunden wurden.
Am 15.12.2011 hat der Bundestag einstimmig das neue Mediationsgesetz beschlossen. Damit erhalten Streitparteien zum ersten Mal ein gesetzlich geregeltes Mittel, um ihre Konflikte selbst in
die Hand zu nehmen und eigenverantwortlich und einvernehmlich zu lösen. Die Mediation hat im Vergleich zum Gerichtsverfahren drei große Vorteile:
- sie ist weitaus kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren
- Sie behalten auch in schwierigen Fällen die Möglichkeit die Lösung selbst aktiv mitzugestalten und
- sie bietet die Chance auf echte win-win-Lösungen.
Natürlich sind Menschen in der Regel bemüht, Lösungen zu finden. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass das totz guten Willens, den jede Partei für sich in Anspruch nimmt, nicht immer gelingt.
Kommunikationsprozesse sind komplex und da wir nicht wirklich gelernt haben, mit Unterschieden in allen Situationen konstruktiv umzugehen, erlebe ich häufig, wie überrascht die Parteien sind
über die Lösungen, die sie plötzlich mit mediativer Unterstützung selbst finden.
Wenn auch Sie sich Unterstützung bei der Lösung festgefahrener Konflikte wünschen oder zunächst ein paar Fragen klären möchten, dann rufen Sie mich doch einfach unverbindlich an. Ich stehe Ihnen
gerne zur Verfügung.
Erstmals wird die außergerichtliche und gerichtsinterne Mediation in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die erstmalige gesetzliche Normierung der Mediation wird zu einer
Verbesserung der Streitkultur in Deutschland beitragen, weil sie mehr Chancen für einvernehmlich ausgehandelte Lösungen bietet. Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und Nerven kosten, können so
vermieden werden. Künftig wird es in der Justiz mehr Eigenverantwortung geben. Justitia wird immer noch eine Waage in der Hand halten, aber immer öfter ohne Schwert auftreten.
Die Mediation hat im Vergleich zu Gerichtsverfahren vor allen Dingen einen Vorteil: Einen Verlierer gibt es nicht. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit einverstanden
sind.
Die Bürger erhalten erstmals ein gesetzlich geregeltes Mittel, ihre Streitfälle selbst in die Hand zu nehmen und sie eigenverantwortlich zu entscheiden. Betroffene wissen selbst am besten, wie der
Konflikt zu lösen ist. Der Staat gibt den gesetzlichen Rahmen für die Mediation erstmals vor, hält sich aber bei den Zulassungsvoraussetzungen für eine Mediatorentätigkeit zurück. Hierfür sollen die
Kammern und Verbände zuständig sein.
Jeder zweite in Deutschland ist für diese Form der Streitbeilegung aufgeschlossen, wie eine Umfrage zeigt. Das zeigt, dass die Aussichten, Streitigkeiten mit diesem freiwilligen Verfahren zu
lösen, groß sind. Gerade in hochemotionalen Familienkonflikten bietet die Mediation große Chancen.
Um den Bürgern die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens zu gewährleisten, sind die Mediatoren zu Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein weit gehendes Zeugnisverweigerungsrecht. Damit die
Einigungen, die die Parteien in der Mediation erzielen, auch durchsetzbar sind, können sie für vollstreckbar erklärt werden.
Zum Hintergrund:
Ein Fallbeispiel: Der Sohn soll Alleinerbe sein, seine beiden Schwestern nur den Pflichtteil bekommen. Die drei streiten sich zunächst vor Gericht, stimmen dann aber einer Mediation zu. Dort
finden sie heraus, dass die beiden Frauen sich schon immer zurückgesetzt fühlten, was ihrem Bruder gar nicht klar war. Sie einigen sich, dass die Schwestern neben Geld noch verschiedene
"Lieblingsstücke" aus dem Nachlass erhalten.
Am Ende finden alle drei Geschwister die Lösung gerecht. Durch eine gerichtliche Entscheidung hätte eine solche Lösung niemals herbeigeführt werden können. Hingegen hat das Mediationsverfahren
dazu geführt, dass die Geschwister auch heute noch in gutem Kontakt stehen.
Mediation - das bedeutet, dass zwei Streitende in einem angeleiteten Verfahren versuchen, sich zu einigen, anstatt sich gleich vor einem Richter zu treffen. In Modellversuchen wird diese Art der
Streitbeilegung schon seit einiger Zeit an vielen Stellen ausprobiert. Statistiken zu diesen Modellprojekten an Gerichten in acht Bundesländern zeigen, dass von fast 5000 durchgeführten
Mediationsverfahren rund 73 Prozent erfolgreich ausgingen.
Sinnvoll ist die Mediation gerade dort, wo es nicht nur darum geht, einen Streit irgendwie zu klären, sondern die Parteien auch hinterher noch miteinander auskommen müssen: In Familien, bei
langjährigen Geschäftspartnern, unter Nachbarn.
Nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nimmt jeder zweite Deutsche die Möglichkeit zur Mediation positiv auf und glaubt, dass die Zahl der Prozesse in Deutschland mithilfe von
Mediationsverfahren erheblich vermindert werden könnte.
Das zeigt, dass es Zeit ist, die Medition aus der Modellphase herauszuholen und auf eine breite gesetzliche Basis zu stellen. Das von der Bundesregierung am 12.01.2011 beschlossene Gesetz regelt
sie nun erstmals grundlegend.
Das Gesetz beschreibt die unterschiedlichen Formen der Mediation: Sie kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren erfolgen (außergerichtliche Mediation), im Verlauf eines Prozesses außerhalb des
Gerichts (gerichtsnahe Mediation) oder im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem Richter als Mediator, der aber nicht über die Sache selbst entscheiden wird (gerichtsinterne Mediation). Die Mediation
wird in Zukunft an Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsgerichten möglich sein.
Voraussetzung für eine Mediation ist, dass die Parteien daran freiwillig teilnehmen und über das, was verhandelt wird, eigenständig entscheiden. Damit keine Partei befürchten muss, dass die
Verhandlungsergebnisse später doch noch von einem Richter gegen sie verwendet werden, ist das Verfahren vertraulich. Um diese Vertraulichkeit sicherzustellen, sind die Mediatoren einerseits zu
Verschwiegenheit verpflichtet, erhalten aber andererseits in der Zivilprozessordnung ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht
Erstmals wird die außergerichtliche und gerichtsinterne Mediation in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die erstmalige gesetzliche Normierung der Mediation wird zu einer
Verbesserung der Streitkultur in Deutschland beitragen, weil sie mehr Chancen für einvernehmlich ausgehandelte Lösungen bietet. Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und Nerven kosten, können so
vermieden werden. Künftig wird es in der Justiz mehr Eigenverantwortung geben. Justitia wird immer noch eine Waage in der Hand halten, aber immer öfter ohne Schwert auftreten.
Die Mediation hat im Vergleich zu Gerichtsverfahren vor allen Dingen einen Vorteil: Einen Verlierer gibt es nicht. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit einverstanden
sind.
Die Bürger erhalten erstmals ein gesetzlich geregeltes Mittel, ihre Streitfälle selbst in die Hand zu nehmen und sie eigenverantwortlich zu entscheiden. Betroffene wissen selbst am besten, wie der
Konflikt zu lösen ist. Der Staat gibt den gesetzlichen Rahmen für die Mediation erstmals vor, hält sich aber bei den Zulassungsvoraussetzungen für eine Mediatorentätigkeit zurück. Hierfür sollen die
Kammern und Verbände zuständig sein.
Jeder zweite in Deutschland ist für diese Form der Streitbeilegung aufgeschlossen, wie eine Umfrage zeigt. Das zeigt, dass die Aussichten, Streitigkeiten mit diesem freiwilligen Verfahren zu
lösen, groß sind. Gerade in hochemotionalen Familienkonflikten bietet die Mediation große Chancen.
Um den Bürgern die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens zu gewährleisten, sind die Mediatoren zu Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein weit gehendes Zeugnisverweigerungsrecht. Damit die
Einigungen, die die Parteien in der Mediation erzielen, auch durchsetzbar sind, können sie für vollstreckbar erklärt werden.
Zum Hintergrund:
Ein Fallbeispiel: Der Sohn soll Alleinerbe sein, seine beiden Schwestern nur den Pflichtteil bekommen. Die drei streiten sich zunächst vor Gericht, stimmen dann aber einer Mediation zu. Dort
finden sie heraus, dass die beiden Frauen sich schon immer zurückgesetzt fühlten, was ihrem Bruder gar nicht klar war. Sie einigen sich, dass die Schwestern neben Geld noch verschiedene
"Lieblingsstücke" aus dem Nachlass erhalten.
Am Ende finden alle drei Geschwister die Lösung gerecht. Durch eine gerichtliche Entscheidung hätte eine solche Lösung niemals herbeigeführt werden können. Hingegen hat das Mediationsverfahren
dazu geführt, dass die Geschwister auch heute noch in gutem Kontakt stehen.
Mediation - das bedeutet, dass zwei Streitende in einem angeleiteten Verfahren versuchen, sich zu einigen, anstatt sich gleich vor einem Richter zu treffen. In Modellversuchen wird diese Art der
Streitbeilegung schon seit einiger Zeit an vielen Stellen ausprobiert. Statistiken zu diesen Modellprojekten an Gerichten in acht Bundesländern zeigen, dass von fast 5000 durchgeführten
Mediationsverfahren rund 73 Prozent erfolgreich ausgingen.
Sinnvoll ist die Mediation gerade dort, wo es nicht nur darum geht, einen Streit irgendwie zu klären, sondern die Parteien auch hinterher noch miteinander auskommen müssen: In Familien, bei
langjährigen Geschäftspartnern, unter Nachbarn.
Nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nimmt jeder zweite Deutsche die Möglichkeit zur Mediation positiv auf und glaubt, dass die Zahl der Prozesse in Deutschland mithilfe von
Mediationsverfahren erheblich vermindert werden könnte.
Das zeigt, dass es Zeit ist, die Medition aus der Modellphase herauszuholen und auf eine breite gesetzliche Basis zu stellen. Das von der Bundesregierung am 12.01.2011 beschlossene Gesetz regelt
sie nun erstmals grundlegend.
Das Gesetz beschreibt die unterschiedlichen Formen der Mediation: Sie kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren erfolgen (außergerichtliche Mediation), im Verlauf eines Prozesses außerhalb des
Gerichts (gerichtsnahe Mediation) oder im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem Richter als Mediator, der aber nicht über die Sache selbst entscheiden wird (gerichtsinterne Mediation). Die Mediation
wird in Zukunft an Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsgerichten möglich sein.
Voraussetzung für eine Mediation ist, dass die Parteien daran freiwillig teilnehmen und über das, was verhandelt wird, eigenständig entscheiden. Damit keine Partei befürchten muss, dass die
Verhandlungsergebnisse später doch noch von einem Richter gegen sie verwendet werden, ist das Verfahren vertraulich. Um diese Vertraulichkeit sicherzustellen, sind die Mediatoren einerseits zu
Verschwiegenheit verpflichtet, erhalten aber andererseits in der Zivilprozessordnung ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht
Erstmals wird die außergerichtliche und gerichtsinterne Mediation in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die erstmalige gesetzliche Normierung der Mediation wird zu einer
Verbesserung der Streitkultur in Deutschland beitragen, weil sie mehr Chancen für einvernehmlich ausgehandelte Lösungen bietet. Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und Nerven kosten, können so
vermieden werden. Künftig wird es in der Justiz mehr Eigenverantwortung geben. Justitia wird immer noch eine Waage in der Hand halten, aber immer öfter ohne Schwert auftreten.
Die Mediation hat im Vergleich zu Gerichtsverfahren vor allen Dingen einen Vorteil: Einen Verlierer gibt es nicht. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit einverstanden
sind.
Die Bürger erhalten erstmals ein gesetzlich geregeltes Mittel, ihre Streitfälle selbst in die Hand zu nehmen und sie eigenverantwortlich zu entscheiden. Betroffene wissen selbst am besten, wie der
Konflikt zu lösen ist. Der Staat gibt den gesetzlichen Rahmen für die Mediation erstmals vor, hält sich aber bei den Zulassungsvoraussetzungen für eine Mediatorentätigkeit zurück. Hierfür sollen die
Kammern und Verbände zuständig sein.
Jeder zweite in Deutschland ist für diese Form der Streitbeilegung aufgeschlossen, wie eine Umfrage zeigt. Das zeigt, dass die Aussichten, Streitigkeiten mit diesem freiwilligen Verfahren zu
lösen, groß sind. Gerade in hochemotionalen Familienkonflikten bietet die Mediation große Chancen.
Um den Bürgern die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens zu gewährleisten, sind die Mediatoren zu Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein weit gehendes Zeugnisverweigerungsrecht. Damit die
Einigungen, die die Parteien in der Mediation erzielen, auch durchsetzbar sind, können sie für vollstreckbar erklärt werden.
Zum Hintergrund:
Ein Fallbeispiel: Der Sohn soll Alleinerbe sein, seine beiden Schwestern nur den Pflichtteil bekommen. Die drei streiten sich zunächst vor Gericht, stimmen dann aber einer Mediation zu. Dort
finden sie heraus, dass die beiden Frauen sich schon immer zurückgesetzt fühlten, was ihrem Bruder gar nicht klar war. Sie einigen sich, dass die Schwestern neben Geld noch verschiedene
"Lieblingsstücke" aus dem Nachlass erhalten.
Am Ende finden alle drei Geschwister die Lösung gerecht. Durch eine gerichtliche Entscheidung hätte eine solche Lösung niemals herbeigeführt werden können. Hingegen hat das Mediationsverfahren
dazu geführt, dass die Geschwister auch heute noch in gutem Kontakt stehen.
Mediation - das bedeutet, dass zwei Streitende in einem angeleiteten Verfahren versuchen, sich zu einigen, anstatt sich gleich vor einem Richter zu treffen. In Modellversuchen wird diese Art der
Streitbeilegung schon seit einiger Zeit an vielen Stellen ausprobiert. Statistiken zu diesen Modellprojekten an Gerichten in acht Bundesländern zeigen, dass von fast 5000 durchgeführten
Mediationsverfahren rund 73 Prozent erfolgreich ausgingen.
Sinnvoll ist die Mediation gerade dort, wo es nicht nur darum geht, einen Streit irgendwie zu klären, sondern die Parteien auch hinterher noch miteinander auskommen müssen: In Familien, bei
langjährigen Geschäftspartnern, unter Nachbarn.
Nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nimmt jeder zweite Deutsche die Möglichkeit zur Mediation positiv auf und glaubt, dass die Zahl der Prozesse in Deutschland mithilfe von
Mediationsverfahren erheblich vermindert werden könnte.
Das zeigt, dass es Zeit ist, die Medition aus der Modellphase herauszuholen und auf eine breite gesetzliche Basis zu stellen. Das von der Bundesregierung am 12.01.2011 beschlossene Gesetz regelt
sie nun erstmals grundlegend.
Das Gesetz beschreibt die unterschiedlichen Formen der Mediation: Sie kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren erfolgen (außergerichtliche Mediation), im Verlauf eines Prozesses außerhalb des
Gerichts (gerichtsnahe Mediation) oder im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem Richter als Mediator, der aber nicht über die Sache selbst entscheiden wird (gerichtsinterne Mediation). Die Mediation
wird in Zukunft an Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsgerichten möglich sein.
Voraussetzung für eine Mediation ist, dass die Parteien daran freiwillig teilnehmen und über das, was verhandelt wird, eigenständig entscheiden. Damit keine Partei befürchten muss, dass die
Verhandlungsergebnisse später doch noch von einem Richter gegen sie verwendet werden, ist das Verfahren vertraulich. Um diese Vertraulichkeit sicherzustellen, sind die Mediatoren einerseits zu
Verschwiegenheit verpflichtet, erhalten aber andererseits in der Zivilprozessordnung ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht