Neues Mediationsgesetz beschlossen

Mediation ist ein sehr erfolgreiches Konfliktlösungsverfahren, in dem der Mediator Streitparteien professionell darin unterstützt neue Konfliktlösungen zu finden, die besser sind als alle Lösungen, die bisher gefunden wurden.

 

Am 15.12.2011 hat der Bundestag einstimmig das neue Mediationsgesetz beschlossen. Damit erhalten Streitparteien zum ersten Mal ein gesetzlich geregeltes Mittel, um ihre Konflikte selbst in die Hand zu nehmen und eigenverantwortlich und einvernehmlich zu lösen. Die Mediation hat im Vergleich zum Gerichtsverfahren drei große Vorteile:

  • sie ist weitaus kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren
  • Sie behalten auch in schwierigen Fällen die Möglichkeit die Lösung selbst aktiv mitzugestalten und
  • sie bietet die Chance auf echte win-win-Lösungen.

Natürlich sind Menschen in der Regel bemüht, Lösungen zu finden. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass das totz guten Willens, den jede Partei für sich in Anspruch nimmt, nicht immer gelingt. Kommunikationsprozesse sind komplex und da wir nicht wirklich gelernt haben, mit Unterschieden in allen Situationen konstruktiv umzugehen, erlebe ich häufig, wie überrascht die Parteien sind über die Lösungen, die sie plötzlich mit mediativer Unterstützung selbst finden.

 

Wenn auch Sie sich Unterstützung bei der Lösung festgefahrener Konflikte wünschen oder zunächst ein paar Fragen klären möchten, dann rufen Sie mich doch einfach unverbindlich an. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Erstmals wird die außergerichtliche und gerichtsinterne Mediation in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die erstmalige gesetzliche Normierung der Mediation wird zu einer Verbesserung der Streitkultur in Deutschland beitragen, weil sie mehr Chancen für einvernehmlich ausgehandelte Lösungen bietet. Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und Nerven kosten, können so vermieden werden. Künftig wird es in der Justiz mehr Eigenverantwortung geben. Justitia wird immer noch eine Waage in der Hand halten, aber immer öfter ohne Schwert auftreten.

Die Mediation hat im Vergleich zu Gerichtsverfahren vor allen Dingen einen Vorteil: Einen Verlierer gibt es nicht. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit einverstanden sind.

Die Bürger erhalten erstmals ein gesetzlich geregeltes Mittel, ihre Streitfälle selbst in die Hand zu nehmen und sie eigenverantwortlich zu entscheiden. Betroffene wissen selbst am besten, wie der Konflikt zu lösen ist. Der Staat gibt den gesetzlichen Rahmen für die Mediation erstmals vor, hält sich aber bei den Zulassungsvoraussetzungen für eine Mediatorentätigkeit zurück. Hierfür sollen die Kammern und Verbände zuständig sein.

Jeder zweite in Deutschland ist für diese Form der Streitbeilegung aufgeschlossen, wie eine Umfrage zeigt. Das zeigt, dass die Aussichten, Streitigkeiten mit diesem freiwilligen Verfahren zu lösen, groß sind. Gerade in hochemotionalen Familienkonflikten bietet die Mediation große Chancen.

Um den Bürgern die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens zu gewährleisten, sind die Mediatoren zu Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein weit gehendes Zeugnisverweigerungsrecht. Damit die Einigungen, die die Parteien in der Mediation erzielen, auch durchsetzbar sind, können sie für vollstreckbar erklärt werden.


Zum Hintergrund:

Ein Fallbeispiel: Der Sohn soll Alleinerbe sein, seine beiden Schwestern nur den Pflichtteil bekommen. Die drei streiten sich zunächst vor Gericht, stimmen dann aber einer Mediation zu. Dort finden sie heraus, dass die beiden Frauen sich schon immer zurückgesetzt fühlten, was ihrem Bruder gar nicht klar war. Sie einigen sich, dass die Schwestern neben Geld noch verschiedene "Lieblingsstücke" aus dem Nachlass erhalten.

Am Ende finden alle drei Geschwister die Lösung gerecht. Durch eine gerichtliche Entscheidung hätte eine solche Lösung niemals herbeigeführt werden können. Hingegen hat das Mediationsverfahren dazu geführt, dass die Geschwister auch heute noch in gutem Kontakt stehen.

Mediation - das bedeutet, dass zwei Streitende in einem angeleiteten Verfahren versuchen, sich zu einigen, anstatt sich gleich vor einem Richter zu treffen. In Modellversuchen wird diese Art der Streitbeilegung schon seit einiger Zeit an vielen Stellen ausprobiert. Statistiken zu diesen Modellprojekten an Gerichten in acht Bundesländern zeigen, dass von fast 5000 durchgeführten Mediationsverfahren rund 73 Prozent erfolgreich ausgingen.

Sinnvoll ist die Mediation gerade dort, wo es nicht nur darum geht, einen Streit irgendwie zu klären, sondern die Parteien auch hinterher noch miteinander auskommen müssen: In Familien, bei langjährigen Geschäftspartnern, unter Nachbarn.

Nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nimmt jeder zweite Deutsche die Möglichkeit zur Mediation positiv auf und glaubt, dass die Zahl der Prozesse in Deutschland mithilfe von Mediationsverfahren erheblich vermindert werden könnte.

Das zeigt, dass es Zeit ist, die Medition aus der Modellphase herauszuholen und auf eine breite gesetzliche Basis zu stellen. Das von der Bundesregierung am 12.01.2011 beschlossene Gesetz regelt sie nun erstmals grundlegend.

Das Gesetz beschreibt die unterschiedlichen Formen der Mediation: Sie kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren erfolgen (außergerichtliche Mediation), im Verlauf eines Prozesses außerhalb des Gerichts (gerichtsnahe Mediation) oder im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem Richter als Mediator, der aber nicht über die Sache selbst entscheiden wird (gerichtsinterne Mediation). Die Mediation wird in Zukunft an Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsgerichten möglich sein.

Voraussetzung für eine Mediation ist, dass die Parteien daran freiwillig teilnehmen und über das, was verhandelt wird, eigenständig entscheiden. Damit keine Partei befürchten muss, dass die Verhandlungsergebnisse später doch noch von einem Richter gegen sie verwendet werden, ist das Verfahren vertraulich. Um diese Vertraulichkeit sicherzustellen, sind die Mediatoren einerseits zu Verschwiegenheit verpflichtet, erhalten aber andererseits in der Zivilprozessordnung ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht

Erstmals wird die außergerichtliche und gerichtsinterne Mediation in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die erstmalige gesetzliche Normierung der Mediation wird zu einer Verbesserung der Streitkultur in Deutschland beitragen, weil sie mehr Chancen für einvernehmlich ausgehandelte Lösungen bietet. Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und Nerven kosten, können so vermieden werden. Künftig wird es in der Justiz mehr Eigenverantwortung geben. Justitia wird immer noch eine Waage in der Hand halten, aber immer öfter ohne Schwert auftreten.

Die Mediation hat im Vergleich zu Gerichtsverfahren vor allen Dingen einen Vorteil: Einen Verlierer gibt es nicht. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit einverstanden sind.

Die Bürger erhalten erstmals ein gesetzlich geregeltes Mittel, ihre Streitfälle selbst in die Hand zu nehmen und sie eigenverantwortlich zu entscheiden. Betroffene wissen selbst am besten, wie der Konflikt zu lösen ist. Der Staat gibt den gesetzlichen Rahmen für die Mediation erstmals vor, hält sich aber bei den Zulassungsvoraussetzungen für eine Mediatorentätigkeit zurück. Hierfür sollen die Kammern und Verbände zuständig sein.

Jeder zweite in Deutschland ist für diese Form der Streitbeilegung aufgeschlossen, wie eine Umfrage zeigt. Das zeigt, dass die Aussichten, Streitigkeiten mit diesem freiwilligen Verfahren zu lösen, groß sind. Gerade in hochemotionalen Familienkonflikten bietet die Mediation große Chancen.

Um den Bürgern die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens zu gewährleisten, sind die Mediatoren zu Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein weit gehendes Zeugnisverweigerungsrecht. Damit die Einigungen, die die Parteien in der Mediation erzielen, auch durchsetzbar sind, können sie für vollstreckbar erklärt werden.


Zum Hintergrund:

Ein Fallbeispiel: Der Sohn soll Alleinerbe sein, seine beiden Schwestern nur den Pflichtteil bekommen. Die drei streiten sich zunächst vor Gericht, stimmen dann aber einer Mediation zu. Dort finden sie heraus, dass die beiden Frauen sich schon immer zurückgesetzt fühlten, was ihrem Bruder gar nicht klar war. Sie einigen sich, dass die Schwestern neben Geld noch verschiedene "Lieblingsstücke" aus dem Nachlass erhalten.

Am Ende finden alle drei Geschwister die Lösung gerecht. Durch eine gerichtliche Entscheidung hätte eine solche Lösung niemals herbeigeführt werden können. Hingegen hat das Mediationsverfahren dazu geführt, dass die Geschwister auch heute noch in gutem Kontakt stehen.

Mediation - das bedeutet, dass zwei Streitende in einem angeleiteten Verfahren versuchen, sich zu einigen, anstatt sich gleich vor einem Richter zu treffen. In Modellversuchen wird diese Art der Streitbeilegung schon seit einiger Zeit an vielen Stellen ausprobiert. Statistiken zu diesen Modellprojekten an Gerichten in acht Bundesländern zeigen, dass von fast 5000 durchgeführten Mediationsverfahren rund 73 Prozent erfolgreich ausgingen.

Sinnvoll ist die Mediation gerade dort, wo es nicht nur darum geht, einen Streit irgendwie zu klären, sondern die Parteien auch hinterher noch miteinander auskommen müssen: In Familien, bei langjährigen Geschäftspartnern, unter Nachbarn.

Nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nimmt jeder zweite Deutsche die Möglichkeit zur Mediation positiv auf und glaubt, dass die Zahl der Prozesse in Deutschland mithilfe von Mediationsverfahren erheblich vermindert werden könnte.

Das zeigt, dass es Zeit ist, die Medition aus der Modellphase herauszuholen und auf eine breite gesetzliche Basis zu stellen. Das von der Bundesregierung am 12.01.2011 beschlossene Gesetz regelt sie nun erstmals grundlegend.

Das Gesetz beschreibt die unterschiedlichen Formen der Mediation: Sie kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren erfolgen (außergerichtliche Mediation), im Verlauf eines Prozesses außerhalb des Gerichts (gerichtsnahe Mediation) oder im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem Richter als Mediator, der aber nicht über die Sache selbst entscheiden wird (gerichtsinterne Mediation). Die Mediation wird in Zukunft an Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsgerichten möglich sein.

Voraussetzung für eine Mediation ist, dass die Parteien daran freiwillig teilnehmen und über das, was verhandelt wird, eigenständig entscheiden. Damit keine Partei befürchten muss, dass die Verhandlungsergebnisse später doch noch von einem Richter gegen sie verwendet werden, ist das Verfahren vertraulich. Um diese Vertraulichkeit sicherzustellen, sind die Mediatoren einerseits zu Verschwiegenheit verpflichtet, erhalten aber andererseits in der Zivilprozessordnung ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht

Erstmals wird die außergerichtliche und gerichtsinterne Mediation in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die erstmalige gesetzliche Normierung der Mediation wird zu einer Verbesserung der Streitkultur in Deutschland beitragen, weil sie mehr Chancen für einvernehmlich ausgehandelte Lösungen bietet. Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und Nerven kosten, können so vermieden werden. Künftig wird es in der Justiz mehr Eigenverantwortung geben. Justitia wird immer noch eine Waage in der Hand halten, aber immer öfter ohne Schwert auftreten.

Die Mediation hat im Vergleich zu Gerichtsverfahren vor allen Dingen einen Vorteil: Einen Verlierer gibt es nicht. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit einverstanden sind.

Die Bürger erhalten erstmals ein gesetzlich geregeltes Mittel, ihre Streitfälle selbst in die Hand zu nehmen und sie eigenverantwortlich zu entscheiden. Betroffene wissen selbst am besten, wie der Konflikt zu lösen ist. Der Staat gibt den gesetzlichen Rahmen für die Mediation erstmals vor, hält sich aber bei den Zulassungsvoraussetzungen für eine Mediatorentätigkeit zurück. Hierfür sollen die Kammern und Verbände zuständig sein.

Jeder zweite in Deutschland ist für diese Form der Streitbeilegung aufgeschlossen, wie eine Umfrage zeigt. Das zeigt, dass die Aussichten, Streitigkeiten mit diesem freiwilligen Verfahren zu lösen, groß sind. Gerade in hochemotionalen Familienkonflikten bietet die Mediation große Chancen.

Um den Bürgern die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens zu gewährleisten, sind die Mediatoren zu Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein weit gehendes Zeugnisverweigerungsrecht. Damit die Einigungen, die die Parteien in der Mediation erzielen, auch durchsetzbar sind, können sie für vollstreckbar erklärt werden.


Zum Hintergrund:

Ein Fallbeispiel: Der Sohn soll Alleinerbe sein, seine beiden Schwestern nur den Pflichtteil bekommen. Die drei streiten sich zunächst vor Gericht, stimmen dann aber einer Mediation zu. Dort finden sie heraus, dass die beiden Frauen sich schon immer zurückgesetzt fühlten, was ihrem Bruder gar nicht klar war. Sie einigen sich, dass die Schwestern neben Geld noch verschiedene "Lieblingsstücke" aus dem Nachlass erhalten.

Am Ende finden alle drei Geschwister die Lösung gerecht. Durch eine gerichtliche Entscheidung hätte eine solche Lösung niemals herbeigeführt werden können. Hingegen hat das Mediationsverfahren dazu geführt, dass die Geschwister auch heute noch in gutem Kontakt stehen.

Mediation - das bedeutet, dass zwei Streitende in einem angeleiteten Verfahren versuchen, sich zu einigen, anstatt sich gleich vor einem Richter zu treffen. In Modellversuchen wird diese Art der Streitbeilegung schon seit einiger Zeit an vielen Stellen ausprobiert. Statistiken zu diesen Modellprojekten an Gerichten in acht Bundesländern zeigen, dass von fast 5000 durchgeführten Mediationsverfahren rund 73 Prozent erfolgreich ausgingen.

Sinnvoll ist die Mediation gerade dort, wo es nicht nur darum geht, einen Streit irgendwie zu klären, sondern die Parteien auch hinterher noch miteinander auskommen müssen: In Familien, bei langjährigen Geschäftspartnern, unter Nachbarn.

Nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nimmt jeder zweite Deutsche die Möglichkeit zur Mediation positiv auf und glaubt, dass die Zahl der Prozesse in Deutschland mithilfe von Mediationsverfahren erheblich vermindert werden könnte.

Das zeigt, dass es Zeit ist, die Medition aus der Modellphase herauszuholen und auf eine breite gesetzliche Basis zu stellen. Das von der Bundesregierung am 12.01.2011 beschlossene Gesetz regelt sie nun erstmals grundlegend.

Das Gesetz beschreibt die unterschiedlichen Formen der Mediation: Sie kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren erfolgen (außergerichtliche Mediation), im Verlauf eines Prozesses außerhalb des Gerichts (gerichtsnahe Mediation) oder im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem Richter als Mediator, der aber nicht über die Sache selbst entscheiden wird (gerichtsinterne Mediation). Die Mediation wird in Zukunft an Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsgerichten möglich sein.

Voraussetzung für eine Mediation ist, dass die Parteien daran freiwillig teilnehmen und über das, was verhandelt wird, eigenständig entscheiden. Damit keine Partei befürchten muss, dass die Verhandlungsergebnisse später doch noch von einem Richter gegen sie verwendet werden, ist das Verfahren vertraulich. Um diese Vertraulichkeit sicherzustellen, sind die Mediatoren einerseits zu Verschwiegenheit verpflichtet, erhalten aber andererseits in der Zivilprozessordnung ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht

Sistema Dialogforum mit Klaus Doppler am 19.05.2011 in Stuttgart und am 19.10.2011 in Bielefeld

Mit unseren Dialogforen bieten wir Entscheidern im Management die Möglichkeit zu Dialog und Austausch zu aktuellen Themen der Unternehmensführung.

 

Thema unserer beiden letzten sistema-Dialogforen in Stuttgart und Bielefeld war „Die Zumutung des Neuen und wie man Mitarbeiter für Change begeistert“. Als Keynote Speaker konnten wir Dr. Klaus Doppler gewinnen. Er ist für viele der führende Berater im Feld des Changemanagements. Sein Buch „Change Management – den Unternehmenswandel gestalten“, gilt seit vielen Jahren als Klassiker der Managementliteratur und wurde in mehrere Sprachen übersetzt.

 

Unsere Kunden und Gäste bestätigten uns einmal mehr, dass unsere sistema-Dialogforen gelungene und äußerst inspirierende Veranstaltungen sind.

 

Fotos und Videos zum Dialogforum in Stuttgart, eine Zusammenfassung des Vortrages von Dr. Doppler und Informationen zu unseren sistema Change Management Angeboten finden Sie unter: www.sistema.de/sistema-dialogforum.html  

 

 

Kontakt- und Terminvereinbarung

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie mich unter der folgenden Telefonnummer:


07243 52 74 40

 

Nutzen Sie auch gerne direkt mein Kontaktformular.

Dipl.-Kffr. Margit Müller ist aufgenommen bei brainGuide
Margit Müller, Mit Coaching zu persönlicher Exzellenz, Konfliktmanagement und Mediation , Organisations- und Teamentwicklung finden Sie auf Semigator.de